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Dokument 4 Die durchsichtige Mogelpackung

Ohne Kenntnis dessen, was nach allen bisherigen Diskussionen "hinter den Kulissen" geschah, setzte der Schulelternrat für die zum 25. 06. 98 geplante Sitzung unter anderem auch das Thema "Integration" auf die Tagesordnung mit der Aufforderung an den Schulleiter, den Diskussionsstand dazu als Grundlage für weitere Überlegungen möglichst detailliert darzulegen. In einer Mitteilung vom 23.06.98 erhielten alle Mitglieder des SER einen zusammenfassenden Bericht vorab, begleitet von dem folgenden Schreiben des Schulleiters:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tagesordnungspunkt 2 in der Einladung zur Sitzung des SER am Donnerstag, dem 25. Juni 1998, sieht vor, daß ich über den Sachstand zum Problem "Integration" informiere. Ich werde dies nach bestem Wissen tun. Die wesentlichen Daten und Folgerungen stelle ich Ihnen vorab in schriftlicher Form dar.

Alle in meiner Darstellung zusammengetragenen Angaben sind öffentlich bekannt und beispielsweise im Rat der Stadt Duderstadt, im Schul- und Kulturausschuß des Rates der Stadt Duderstadt oder in der Presse erwähnt bzw. diskutiert worden. Herr Tokaci hat mir den Antwortbrief der Frau Kultusministerin auf den an sie gerichteten Brief vom 7. 4. 98 zur Verfügung gestellt. Kopien beider Briefe liegen Ihnen vor.

Wie Sie wissen, hat auch das Eichsfelder Tageblatt mehrfach über das Problem der Herstellung gleicher schulischer Lernbedingungen an den beiden Grundschulen der Stadt Duderstadt und über den Anteil berichtet, den beide Grundschulen im Ortsteil Duderstadt an der Integration der ausländischen und ausgesiedelten Schülerinnen und Schüler haben. Neben anderem erhalten Sie eine Zusammenstellung der einzelnen Presseveröffentlichungen. Dies wird Ihnen erleichtern zu beurteilen, wieweit die Elternschaften beider Schulen mit der Frage gleicher schulischer Lernbedingungen und Integration durch die Presse bereits informiert sind.

Bei der Diskussion möglicher Lösungswege greife ich auf Berechnungen zurück, die einem Ratsantrag in der letzten Sitzung des Schul- und Kulturausschusses als Anlage beigegeben wurden. Bis auf marginale Differenzen stimmen sie mit dem überein, was ich auf der Grundlage des gleichen, vom Herrn Stadtdirektor Nolte vorgetragenen Zahlenmaterials herausgefunden habe. Bei den Berechnungen wird von jeweils 3 Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft pro zu bildender Klasse ausgegangen, die ab dem Schuljahr 1999/2000 von der St.-Elisabeth-Schule aufgenommen werden (könnten). Es wären auch andere Zahlen denkbar, ohne daß sich dadurch allerdings an der Konsequenz einer solchen Quotierung etwas änderte. Einzelheiten dazu sowie Folgerungen bitte ich dem beigefügten Bericht und den genannten Anlagen dazu zu entnehmen.

Mit freundlichem Gruß

(Schulleiter)

Der oben erwähnte Bericht des Schulleiters hatte den folgenden Wortlaut:

Bericht
zum Stand der Diskussion über die Integration ausländischer und ausgesiedelter Schülerinnen und Schüler
an den beiden städtischen Grundschulen

Vorbemerkung:

Die Janusz-Korczak-Grundschule und die St.-Elisabeth-Schule (Grundschule) sind beide öffentliche Grundschulen, für deren räumliche und sächliche Ausstattung als Schulträger zu 100 % die Stadt Duderstadt, für deren personelle Ausstattung (Lehrkräfte) in eben diesem Umfang das Land Niedersachsen zuständig ist. Der Status der St.-Elisabeth-Schule als einer katholischen Bekenntnisschule schließt keinerlei finanzielle Bezuschussung durch die katholische Kirche ein. Dies festzustellen ist nicht unwichtig, weil nicht gar zu selten aus dem Bekenntnischarakter der St.-Elisabeth-Schule auf deren finanzielle Unterstützung durch die katholische Kirche geschlossen wird.

Das Problem:

Die St.-Elisabeth-Schule hat bisher ausschließlich Schülerinnen und Schüler des katholischen Bekenntnisses aufgenommen und diese Aufnahmepraxis nach bisherigem Kenntnisstand auch für das Schuljahr 1998/99 beibehalten. Dies ist in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am 12.3.98 von Herrn Rektor Meyna (St.-Elisabeth-Schule) klargelegt worden. In der gleichen Sitzung sind durch Herrn Stadtdirektor Nolte die Schülerzahlen für die Jahre 1998-2003 im Ortsteil Duderstadt bekannt gegeben worden (vgl. Tabelle A). Daraus ergibt sich, daß der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren an der Janusz-Korczak-Grundschule ständig steigt und im Durchschnitt für die Schule bei ca. 45 % liegen wird, wohingegen die Anzahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler an der St.-Elisabeth-Schule zwischen 0 und 2 % bleibt (die Anzahl ausgesiedelter Schülerinnen mit mangelnden deutschen Sprachkenntnissen sind hier noch gar nicht eingerechnet), vgl. Spalte 3 der Anlage B. Verschärft wird das Mißverhältnis zwischen deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schüler, wenn die St.-Elisabeth-Schule ihre in ihrer Schulordnung ausgesprochene Absicht realisiert, auf begründeten schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten nichtkatholische Schüler aufzunehmen.

Unbestritten ist, daß eine Integration ausländischer Schülerinnen und Schüler ohne bzw. bei nur geringem Anteil deutscher Schülerinnen und Schüler nicht gelingen kann. Unbestritten ist auch, daß es keine gleichen Lernbedingungen an beiden städtischen Grundschulen gibt. In den kleinstädtischen, überschaubaren Verhältnissen von Duderstadt müssen sich die Janusz-Korczak-Grundschule als Schule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse und die St.-Elisabeth-Schule als Schule für Schülerinnen und Schüler des katholischen Bekenntnisses ganz selbstverständlich und durchaus berechtigt immer dem Vergleich durch die Elternschaft und eine breitere Öffentlichkeit stellen. Diese Vergleichbarkeit beider Schulen wird zusätzlich durch den Umstand, daß sie in einem Gebäudekomplex benachbart, also gleichsam unter einem Dach untergebracht sind, erheblich erleichtert. Von daher gerät aber nicht nur die pädagogische Arbeit der beiden Lehrerkollegien in besonderer Weise in den Blick der Erziehungsberechtigten und Öffentlichkeit. Es wird öffentlich ebenso - und ebenso berechtigt - verglichen, wieweit die Stadt Duderstadt als Schulträgerin und die Schulaufsichtsbehörde ihrerseits gleichwertige Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler an beiden Schulen schaffen - eine Aufgabe von verfassungsmäßigem Rang, die durch den unterschiedlichen Status beider Grundschulen, eben als Schule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse bzw. eines Bekenntnissses, keinesfalls aufgehoben wird.

In den zurückliegenden Jahren hat die Janusz-Korczak-Grundschule trotz der seit je bestehenden ungünstigeren schulischen Lernbedingungen ihren pädagogischen Auftrag voll erfüllen können. Das ist durch Engagement und Einsatz des Kollegiums und durch die hilfreiche Mitarbeit vieler Eltern, zu denen nicht zuletzt auch katholische Eltern zu zählen sind, die ihre Kinder an der Janusz-Korczak-Grundschule eingeschult haben, gelungen. Das oben angesprochene, sich verschärfende Ungleichgewicht zwischen deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern an der Janusz-Korczak-Grundschule verstärkt die Sorge, daß die ungleichen schulischen Lernbedingungen an beiden städtischen Grundschulen von der Janusz-Korczak-Grundschule nicht mehr aufgefangen werden können. Von niemandem wird inzwischen ernsthaft bestritten, daß die Janusz-Korczak-Grundschule die Integrationsarbeit nicht mehr allein bewältigen kann. Ebenso wenig kann ein Zweifel darüber bestehen, daß deutsche und ausländische Schüler an der Janusz-Korczak-Grundschule schlechte Karten haben, wenn es nicht zu wenigstens annähernd gleichen schulischen Lernbedingungen kommt. Diese können keineswegs durch zusätzliche Lehrerstunden geschaffen werden, so wichtig diese auch sind. Erforderlich ist vielmehr eine Änderung des "schulischen Umfeldes".

Lösungsansätze

Zwischen den Schulleitern beider Grundschulen für den Ortsteil Duderstadt hat es drei Gespräche gegeben, zwei davon unter Beteiligung von Herrn Stadtdirektor Nolte, der darauf in seinem Sachstandsbericht am 15.6.98 hingewiesen hatte. Übereinstimmung herrschte darin, daß nach Lösungen des eben dargelegten Problems gesucht werden müssen. Auch in der öffentlichen Diskussion wird die Notwendigkeit zur Veränderung der schulischen Strukturen nicht bestritten, sondern allgemein hervorgehoben. Große Unsicherheit besteht allerdings hinsichtlich der Frage, ob es angesichts des besonderen Status der St..-Elisabeth-Schule Lösungsmöglichkeiten gibt und welche dies sein könnten. Deshalb werden nachfolgend die zu diesem Problem vorgetragenen bzw. gedanklich erwogenen und überhaupt erkennbaren Lösungsvorschläge daraufhin befragt, ob und wieweit sie a) den schulrechtlichen Bestimmungen entsprechen, b) tatsächlich zu dem Ziel führen können, annähernd gleiche Lernbedingungen an beiden Schulen zu erhalten bzw. zu schaffen und die Voraussetzungen für die Integration einer wachsenden Anzahl ausländischer und ausgesiedelter Kinder in der wünschenswerten Weise zu gewährleisten, c) pädagogisch und schulpolitisch vertretbar sind.

Zu untersuchen sind in diesem Sinne

1. die Entwicklung bei unveränderter Einschulungspraxis an beiden Grundschulen

2. die Öffnung der St.-Elisabeth-Schule für nichtkatholische Kinder im Rahmen der 15-Prozent-Regelung

3. die Zusammenlegung beider Grundschulen
(Anm.: Auf die im Schul- und Kulturausschuß bzw. in einer Ratssitzung ins Gespräch gebrachte Variante, die Beschulung ausländischer Kinder aus dem Ortsteil Duderstadt in den Schulen der umlegenden Dörfer durchzuführen, wird hier nicht eingegangen. Sie ist mehrfach als nicht zweckmäßig zurückgewiesen worden).

1. Die Entwicklung bei unveränderter Einschulungspraxis an beiden Grundschulen

Wie aus Tabelle C ersichtlich, wird an der St.-Elisabeth-Schule der Anteil ausländischer Kinder unter den Schulanfängern in den Schuljahren 1999/2000 bis 2002/2003 zwischen 0 und 2,1 Prozent liegen. An der Janusz-Korczak-Grundschule wird er sich dagegen in demselben Zeitraum zwischen 40,0 und 58,8 Prozent bewegen. Es wird also eine äußerst ungleiche Beteiligung an der Integration und Unterrichtung ausländischer und ausgesiedelter Kinder durch die beiden Schulen geben und damit zugleich auch äußerst ungleiche Lernbedingungen an beiden Schulen. Diese Ungleichheit wird durch zusätzliche Lehrerstunden - wie bereits oben vermerkt - für die Janusz-Korczak-Grundschule aus einem einfachen Grunde nicht auszugleichen sein: Die erforderliche Integration der ausgesiedelten und ausländischen Kinder ist zu einem ganz wesentlichen Teil von den deutschen und ausländischen Kindern selbst zu leisten. Die Schule hat dafür möglichst günstige Rahmenbedingungen zu bieten, die durch mehr verfügbare Lehrerstunden in der Tat verbessert werden. Der Erfolg aber ist auch an zahlenmäßige Voraussetzungen im Verhältnis deutscher zu ausländischen Kindern gebunden.

Es ist jedoch, rechtlich betrachtet, nicht einfach, eine Veränderung der dargestellten zahlenmäßigen Verhältnisse zu erreichen. Schulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses können gemäß § 129 Nds. SchG eingerichtet werden. Sie genießen Bestandsschutz: Eine Umwandlung in eine Schule für Schüler aller Bekenntnisse ist nur möglich, wenn mehr als zwei Drittel der Erziehungsberechtigten der Kinder an der St.-Elisabeth-Schule einen entsprechenden Antrag stellen (§ 135 Abs. 5 Nds. SchG.). Die Zusammenlegung mit der Janusz-Korczak-Grundschule ist nur möglich, wenn für jede der beiden Schulen die Erziehungsberechtigten von mehr als der Hälfte der Schülerschaft zustimmen.

Die bisherige Einschulungspraxis der St.-Elisabeth-Schule, als katholische Grundschule nur katholische Kinder aufzunehmen, ist unter Beachtung des § 129 (3) Nds. SchG rechtlich einwandfrei und nicht zu beanstanden. Eine Grundschule für Schüler und Schülerinnen gleichen Bekenntnisses ist danach berechtigt, grundsätzlich nur Kinder dieses Bekenntnisses aufzunehmen. Die Entscheidung des Schulleiters, derart zu verfahren, ist nicht anfechtbar. Es gibt also keinen Aufnahmeanspruch für Erziehungsberechtigte bekenntnisfremder Kinder.

Eine solche Einschulungspraxis an den beiden Grundschulen in Duderstadt führt zu voneinander abweichenden Verhältnissen, die inzwischen sehr weit entfernt sind von gleichen Bildungschancen für alle Kinder in den beiden Grundschulen. Von daher ergibt sich tatsächlich die Notwendigkeit, eine Veränderung dieser Verhältnisse herbeizuführen.

2. Die Öffnung der St.-Elisabeth-Schule für nichtkatholische Kinder im Rahmen einer 15-Prozent-Regelung

Die St.-Elisabeth-Schule darf mit Wirkung vom 1. 10. 98 Schülerinnen und Schüler, die diesem Bekenntnis nicht angehören, nur in geringem Umfang aufnehmen. Soweit bekannt, wird dazu durch Verordnung bestimmt werden, daß der Anteil solcher Schülerinnen und Schüler 15 Prozent nicht übersteigen darf. Die Entscheidung darüber, ob von dieser Kann-Bestimmung Gebrauch gemacht wird, liegt allein beim Schulleiter der St.-Elisabeth-Schule.

Welche Auswirkungen die Aufnahme eines Anteils von 15 Prozent nichtkatholischer Kinder an der Schülerschaft der St.-Elisabeth-Schule auf die Janusz-Korczak-Schule hätte, ist nachfolgend in drei Varianten durchgerechnet. Dabei ist berücksichtigt, daß der Schulleiter der St.-Elisabeth-Schule bei der Aufnahme von Kindern fremder Konfession eine fehlerfreie Ermessensentscheidung zu treffen hat. Er muß also Kriterien anwenden, die für alle diese Kinder gleich und auch sachlich überprüfbar sind. Unzulässig wäre es beispielsweise, Schülerinnen und Schülern, die einer christlichen Konfession angehören, den Vorrang zu geben vor anderen. Unzulässig wäre z. B. auch, nur nichtkatholische ausländische Kinder aufzunehmen und nichtkatholische deutsche Kinder nicht.

Bei den Varianten 1-3 (vgl. dazu die Tabellen B, C, D) einer Öffnung der St.-Elisabeth-Schule für nichtkatholische Kinder ergeben sich zwar gewisse, aber doch nur geringe Verschiebungen der Verhältnisse und nicht ihre Angleichung in dem erforderlichen Maße. Zudem ist zu beachten, daß die Variante, die der tatsächlichen Entwicklung bei realistischer Einschätzung voraussichtlich am nächsten kommen würde, die Variante 3 (vgl. Tabelle D) ist: Weitaus mehr deutsche als ausländische nichtkatholische Eltern würden ihr Kind an der St.-Elisabeth-Schule anmelden. Auf diese Weise würde durch die Öffnung der St.-Elisabeth-Schule für Kinder anderer Konfession das Verhältnis deutscher zu ausländischen Kindern an der Janusz-Korczak-Grundschule noch zusätzlich ungünstig verändert und die Ungleichheit der Verhältnisse also keinesfalls gebessert.

Diese Annahme entspricht offensichtlich den Erfahrungen des Niedersächsischen Kultusministerums, wie aus dem am 16.4.98 an Herrn Tokaci gerichteten Brief zu entnehmen ist: "Es ist andererseits aber auch nicht sicher, daß ausländische Kinder oder ausgesiedelte Eltern in nennenswerter Zahl ihre Kinder an einer katholischen Grundschule anmelden." Eltern können nicht dazu verpflichtet werden, ihr Kind an einer Schule für Schülerinnen und Schüler eines bestimmten Bekenntnisses anzumelden.

Der wesentliche Effekt einer Öffnung der St.-Elisabeth-Schule für nichtkatholische Kinder wäre also nicht die gerechte Verteilung der Aufgabe, ausgesiedelte und ausländische Kinder zu integrieren und zu unterrichten, sondern angesichts eines bis auf nahezu 40 Prozent absinkenden Anteils katholischer Kinder an künftigen Einschulungsjahrgängen in Duderstadt den Erhalt einer bestimmten Größe der St.-Elisabeth-Schule als katholische Grundschule zu sichern.

3. Die Zusammenlegung der Janusz-Korczak-Grundschule und der St.-Elisabeth-Schule zum "Grundschulzentrum Duderstadt"

Die Zusammenlegung beider Schulen, von den einen als Lösungsmöglichkeit bestritten, von andern verschwiegen, von wieder anderen gefordert, ist als Organisationsakt des Schulträgers rechtlich nicht unmöglich. Auf die dafür im einzelnen durch den Schulträger zu ergreifenden Maßnahmen kann hier nicht eingegangen werden. Voraussetzung für die Zusammenlegung beider Schulen ist aber in jedem Falle die Zustimmung der Elternschaften beider Schulen mit mehr als 50 % der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie die Zustimmung des Rates der Stadt Duderstadt. Erst dann könnte die Schulbehörde die Zusammenlegung genehmigen.

Eine Möglichkeit, die Verhältnisse an den Grundschulen in Duderstadt den Erfordernissen der Zeit anzupassen und damit gleiche Lernbedingungen in der Grundschule für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern, ist damit prinzipiell gegeben. Sie tatsächlich zu verwirklichen oder nicht, ist der Entscheidung durch den Schulträger und durch die Elternschaften beider Schulen zu übertragen.

Die Zusammenlegung der St.-Elisabeth-Schule und der Janusz-Korczak-Grundschule ist die einzige erkennbare Möglichkeit, um für die Zukunft sicherzustellen, daß es im Ortsteil Duderstadt gleiche Bildungschancen für alle Kinder im Grundschulalter gibt. Die Sicherung solcher mit dem Bildungsauftrag der Schulen und den verfassungsmäßigen Grundrechten konform gehender Verhältnisse sowie eine den gesellschaftlichen Erfordernissen angemessene Integration ausländischer und ausgesiedelter Kinder wären ein Gewinn. Aufgegeben werden müßte der Charakter einer katholischen Schule, denn die aus der Zusammenlegung entstehende Schule wäre eine Schule für Schüler aller Bekenntnisse (§ 135 ABs. 4 Nds. SchG.).

Zusammenfassung:

Im Grundschulbereich gibt es für die Schülerinnen und Schüler im Ortsteil Duderstadt keine annähernd gleichen schulischen Lernbedingungen. Die Aufgabe, die Kinder ausländischer und ausgesiedelter Familien zu integrieren, liegt ausschließlich bei der Janusz-Korzcak-Grundschule. Es wird gefordert, daß sich die St.-Elisabeth-Schule an der Integrationsarbeit beteiligt, und zwar so, daß dabei annähernd gleiche Lernbedingungen an beiden Schulen geschaffen werden. "Offizielle" Vorschläge des Schulträgers oder der Schulbehörde liegten nicht vor. Drei in der öffentlichen Diskussion befindliche Varianten wurden dargestellt. Danach ist die Zusammenlegung der Janusz-Korczak-Grundschule mit der St.-Elisabeth-Schule zu einem "Grundschulzentrum Duderstadt" der geeignete Weg, die Aufgabe der Integration in zufriedenstellender Weise zu leisten und für alle Grundschülerinnen und Grundschüler im Ortsteil Duderstadt gleiche Lernbedingungen zu schaffen.

Dieser Bericht macht deutlich, dass bei der Frage der Aufnahme nichtkatholischer Kinder in die St.-Elisabeth-Schule vor allem an evangelische deutsche Kinder gedacht worden war.

Ohne irgendeine Einbeziehung der Janusz-Korczak-Grundschule und ihrer Elternvertretung hatte es Verhandlungen über die Duderstädter Schulsituation gegeben - zwischen dem Schulrat im Kirchendienst Thalmann vom Generalvikariat in Hildesheim und Propst Damm von der katholischen St.-Cyriakus-Gemeinde. Inwieweit der Schulträger, die Stadt Duderstadt, einbezogen war, war nicht zu erfahren. - Möglicherweise stellten die "Hintergrundgespräche" einen Teil des kleinen Dienstweges dar, über den das Eichsfelder Tageblatt ja am 28.5.98 berichtet hatte: "Lothar Koch wählt kleinen Dienstweg" (siehe Dokument 4). Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang noch zweierlei: 1. Die Janusz-Korczak-Grundschule erfuhr erst aus der Presse, was da für sie und ihre Integrationsarbeit ausgedacht worden war. 2. Die Entscheidung der St.-Elisabeth-Schule wurde nicht von dern Schulleiter bekanntgegeben, der doch die definitive und alleinige Entscheidung darüber hat, ob bekenntnisfremde Kinder aufgenommen werden oder nicht, sondern vom Schulrat im Kirchendienst und Propst Damm. Dabei ist zu wissen wichtig, dass der Schulrat im Kirchendienst über keine dienstrechtlichen Befugnisse mit Bezug auf die St.-Elisabeth-Schule als öffentlicher Schule verfügt.

Eichsfelder Tageblatt am Sonnabend, 4. Juli 1998

GRUNDSCHULEN/Neuregelung schon für 1998/99
St. Elisabeth-Schule trägt Integration mit

Die St. Elisabeth-Schule nimmt ab Schuljahr 1998/99 auch nicht-katholische Erstklässler auf. Damit soll die Janusz-Korczak-Schule bei ihrer Integrationsarbeit entlastet werden. Von 234 Kindern sind dort 66 ausländischer Herkunft, 13 kommen aus Aussiedlerfamilien.

Von Rüdiger Herzog

Duderstadt. Die Entscheidung der St. Elisabeth-Schule erläuterten gestern Franz Thalmann, Schulrat des Bischöflichen Generalvikariates Hildesheim, und Propst Wolfgang Damm. Wenn bisher im Unterschied zu allen anderen Bekenntnisschulen Niedersachsens keine nicht-katholischen Kinder aufgenommen worden seien, so auch mit Rücksicht auf die Janusz-Korczak-Schule. Eine Aufnahme evangelischer deutscher Kinder hätte den Ausländeranteil dort noch weiter erhöht.

Das zum 1. August 1998 novellierte Schulgesetz erlaube die Aufnahme nicht-katholischer Kinder "in geringfügigem Umfang". Über die Aufnahme entscheide der Schulleiter. Thalmann nannte als Größenordnung für die St. Elisabeth-Schule drei nicht-katholische Kinder pro Klasse. Angesichts der Belastung der Nachbarschule, so Propst Damm, werde die St. Elisabeth-Schule Kinder berücksichtigen, die Deutsch nicht als Muttersprache haben.

Von in Duderstadt 1998 insgesamt 112 einzuschulenden Kindern sind 16 ausländischer Herkunft. Dieser Anteil von 14 Prozent nicht-deutscher Erstklässler erhöht sich nach Zahlen der Stadt bis zum Jahr 2000 weiter auf 28 Prozent.

Neue Aufgaben hinsichtlich von Sprachproblemen und des Schutzes der religiösen Identität von Kindern unterschiedlichen Glaubens kämen auf die Lehrkräfte zu. Zugleich betonte Thalmann, sei Voraussetzung, daß die betroffenen ausländischen Eltern das Integrations-Angebot auch nutzen, das Konzept der Bekenntnisschule akzeptieren und das schulische Leben mittragen.

Die St. Elisabeth-Schule stehe als konfessionelle Angebotsschule in kommunaler Trägerschaft. Für sie Höchstzahlen der Aufnahme nicht-katholischer Kinder festzulegen, liege deshalb nicht bei der Kirche. Während die als Träger zum Beispiel der St. Ursula-Schule von 20 Prozent ausgehe, erwartet Thalmann von der für den 1. Oktober angekündigten Verordnung des Kultusministeriums eine Obergrenze bei 15 Prozent.

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